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EU-KI-Verordnung
Fristen

EU-KI-Verordnung · Verordnung (EU) 2024/1689

Was gilt. Was verschoben ist.

Verschoben sind die Pflichten für Hochrisiko-Systeme. Artikel 50 gilt seit dem 2. August 2026, Artikel 4 seit Februar 2025, seit Juli 2026 in entschärfter Fassung. Ohne Panikmache, mit Fristen.

Alle FragenFristen im Überblick
  1. 01Seit 2024 in KraftDie Verordnung (EU) 2024/1689 gilt seit dem 1. August 2024. Ihre Pflichten greifen gestaffelt.
  2. 02Seit Februar 2025: Artikel 4KI-Kompetenz und verbotene Praktiken. Seit dem 27. Juli 2026 gilt Artikel 4 in entschärfter Fassung.
  3. 03Seit August 2026: Artikel 50Transparenzpflichten: Chatbots, KI-generierte Inhalte und Deepfakes kennzeichnen.
  4. 04Verschoben: HochrisikoDie Pflichten für Hochrisiko-Systeme gelten erst ab Dezember 2027 und August 2028.

Einordnung

Verschoben ist nicht alles.

Im Juli 2026 stand überall, der AI Act sei verschoben worden. Das gilt für die Pflichten rund um Hochrisiko-Systeme. Die sind auf Dezember 2027 und August 2028 vertagt.

Nicht verschoben wurde Artikel 50: Die Transparenzpflichten gelten seit dem 2. August 2026 und treffen den Normalbetrieb. Artikel 4, die Kompetenzpflicht, gilt seit dem 2. Februar 2025, seit dem 27. Juli 2026 in entschärfter Fassung, die ausdrücklich kein bestimmtes Kompetenzniveau garantiert. Beides läuft unabhängig davon, ob im Betrieb jemand ein Projekt „KI“ gestartet hat.

Auf diesen Seiten steht, was im Verordnungstext steht und was daraus praktisch folgt. Ohne Panikmache und ohne das Versprechen, ein Workshop mache irgendetwas „rechtssicher“.

Fragen

Was Betriebe wissen wollen.

  • Was verlangt Artikel 50 der EU-KI-Verordnung?

    Chatbots müssen sich zu erkennen geben, KI-erzeugte Inhalte gekennzeichnet und Deepfakes offengelegt werden. Die Transparenzpflichten gelten seit dem 2. August 2026 und wurden nicht verschoben.

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  • Was verlangt Artikel 4 der EU-KI-Verordnung?

    Anbieter und Betreiber müssen Maßnahmen ergreifen, die die KI-Kompetenz ihres Personals fördern. Der Artikel gilt seit dem 2. Februar 2025 — seit dem 27. Juli 2026 in einer entschärften Fassung.

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  • Wer ist von der KI-Kompetenzpflicht betroffen?

    Jeder Betrieb, der KI-Systeme einsetzt, nicht nur, wer sie entwickelt. Eine Untergrenze nach Unternehmensgröße kennt Artikel 4 nicht.

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  • Was heißt „ausreichende KI-Kompetenz“ konkret?

    Die Verordnung nennt keine Stundenzahl und kein Zertifikat. Der Maßstab ist die Rolle: Was muss diese Person wissen, um dieses System verantwortlich zu bedienen?

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  • Braucht mein Betrieb einen KI-Beauftragten?

    Nein. Die Verordnung kennt keine Benennungspflicht wie die DSGVO beim Datenschutzbeauftragten. Sie verlangt kein Amt, sondern ein Ergebnis: ausreichende KI-Kompetenz beim Personal.

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  • Wie weist man KI-Kompetenz nach?

    Artikel 4 schreibt keine Nachweisform vor. Praktisch belastbar ist, was zeigt, welche Systeme im Einsatz sind, wer geschult wurde und woran sich das festmachen lässt.

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Fristen

Wann was gilt.

Hervorgehoben ist, was heute schon gilt.

DatumWas gilt
1. August 2024Die Verordnung (EU) 2024/1689 tritt in Kraft.
2. Februar 2025Kapitel I und II gelten. Dazu gehören Artikel 4 (KI-Kompetenz) und die verbotenen Praktiken.
2. August 2025Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, Governance und Sanktionsrahmen.
27. Juli 2026Der Digital-Omnibus (EU) 2026/1744 tritt in Kraft: Artikel 4 wird neu gefasst, die Hochrisiko-Fristen werden verschoben.
2. August 2026Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten — Kennzeichnung von Chatbots, KI-generierten Inhalten und Deepfakes.
2. Dezember 2026Ende der Übergangsfrist für die maschinenlesbare Kennzeichnung bei Systemen, die vor dem 2. August 2026 schon liefen.
2. Dezember 2027Pflichten für eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III. Verschoben vom 2. August 2026.
2. August 2028Pflichten für Hochrisiko-Systeme als Sicherheitsbauteil in Produkten nach Anhang I. Verschoben vom 2. August 2027.

Rechtshinweis

Dieser Text gibt den Stand der Verordnung (EU) 2024/1689 wieder, in der Fassung der Änderungsverordnung (EU) 2026/1744, die seit dem 27. Juli 2026 gilt und Artikel 4 neu gefasst hat. Redaktioneller Stand: 6. August 2026. Das ist keine Rechtsberatung. Ob und wie Artikel 4 auf Ihren Betrieb wirkt, hängt vom Einzelfall ab, insbesondere davon, welche Systeme Sie einsetzen und in welcher Rolle. Für eine verbindliche Einschätzung sprechen Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt. Wir erstellen Inventur, Einordnung und Nachweise; die rechtliche Bewertung übernehmen wir nicht.

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