EU-KI-Verordnung · Verordnung (EU) 2024/1689
Artikel 4. Die Pflicht, die schon gilt.
Seit dem 2. Februar 2025 verlangt Artikel 4 der EU-KI-Verordnung von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen, nach besten Kräften für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz ihres Personals zu sorgen. Diese Pflicht läuft bereits — unabhängig davon, ob im Betrieb jemand ein Projekt „KI“ gestartet hat.
Auf diesen Seiten steht, was im Verordnungstext steht und was daraus praktisch folgt — ohne Panikmache und ohne das Versprechen, ein Workshop mache irgendetwas „rechtssicher“.
Fristen
Wann was gilt
| Datum | Was gilt |
|---|---|
| 1. August 2024 | Die Verordnung (EU) 2024/1689 tritt in Kraft. |
| 2. Februar 2025 | Kapitel I und II gelten — darunter Artikel 4 (KI-Kompetenz) und die verbotenen Praktiken. |
| 2. August 2025 | Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, Governance und Sanktionsrahmen. |
| 2. August 2026 | Allgemeine Anwendbarkeit der Verordnung, inklusive der Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III. |
| 2. August 2027 | Hochrisiko-Systeme als Sicherheitsbauteil in Produkten nach Artikel 6 Absatz 1. |