EU-KI-Verordnung · Verordnung (EU) 2024/1689

Was gilt. Und was verschoben wurde.

Im Juli 2026 stand überall, der AI Act sei verschoben worden. Das gilt für die Pflichten rund um Hochrisiko-Systeme — die sind auf Dezember 2027 und August 2028 vertagt. Nicht verschoben wurde Artikel 50: Die Transparenzpflichten gelten seit dem 2. August 2026 und treffen den Normalbetrieb.

Artikel 4, die Kompetenzpflicht, gilt seit dem 2. Februar 2025 — seit dem 27. Juli 2026 in entschärfter Fassung, die ausdrücklich kein bestimmtes Kompetenzniveau garantiert. Beides läuft unabhängig davon, ob im Betrieb jemand ein Projekt „KI“ gestartet hat.

Auf diesen Seiten steht, was im Verordnungstext steht und was daraus praktisch folgt. Ohne Panikmache und ohne das Versprechen, ein Workshop mache irgendetwas „rechtssicher“.

Fristen

Wann was gilt

DatumWas gilt
1. August 2024Die Verordnung (EU) 2024/1689 tritt in Kraft.
2. Februar 2025Kapitel I und II gelten. Dazu gehören Artikel 4 (KI-Kompetenz) und die verbotenen Praktiken.
2. August 2025Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, Governance und Sanktionsrahmen.
27. Juli 2026Der Digital-Omnibus (EU) 2026/1744 tritt in Kraft: Artikel 4 wird neu gefasst, die Hochrisiko-Fristen werden verschoben.
2. August 2026Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten — Kennzeichnung von Chatbots, KI-generierten Inhalten und Deepfakes.
2. Dezember 2026Ende der Übergangsfrist für die maschinenlesbare Kennzeichnung bei Systemen, die vor dem 2. August 2026 schon liefen.
2. Dezember 2027Pflichten für eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III. Verschoben vom 2. August 2026.
2. August 2028Pflichten für Hochrisiko-Systeme als Sicherheitsbauteil in Produkten nach Anhang I. Verschoben vom 2. August 2027.