EU-KI-Verordnung · Verordnung (EU) 2024/1689

Artikel 4. Die Pflicht, die schon gilt.

Seit dem 2. Februar 2025 verlangt Artikel 4 der EU-KI-Verordnung von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen, nach besten Kräften für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz ihres Personals zu sorgen. Diese Pflicht läuft bereits — unabhängig davon, ob im Betrieb jemand ein Projekt „KI“ gestartet hat.

Auf diesen Seiten steht, was im Verordnungstext steht und was daraus praktisch folgt — ohne Panikmache und ohne das Versprechen, ein Workshop mache irgendetwas „rechtssicher“.

Fristen

Wann was gilt

DatumWas gilt
1. August 2024Die Verordnung (EU) 2024/1689 tritt in Kraft.
2. Februar 2025Kapitel I und II gelten — darunter Artikel 4 (KI-Kompetenz) und die verbotenen Praktiken.
2. August 2025Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, Governance und Sanktionsrahmen.
2. August 2026Allgemeine Anwendbarkeit der Verordnung, inklusive der Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III.
2. August 2027Hochrisiko-Systeme als Sicherheitsbauteil in Produkten nach Artikel 6 Absatz 1.