EU-KI-Verordnung · Verordnung (EU) 2024/1689
Was gilt. Was verschoben ist.
Verschoben sind die Pflichten für Hochrisiko-Systeme. Artikel 50 gilt seit dem 2. August 2026, Artikel 4 seit Februar 2025, seit Juli 2026 in entschärfter Fassung. Ohne Panikmache, mit Fristen.
- 01Seit 2024 in KraftDie Verordnung (EU) 2024/1689 gilt seit dem 1. August 2024. Ihre Pflichten greifen gestaffelt.
- 02Seit Februar 2025: Artikel 4KI-Kompetenz und verbotene Praktiken. Seit dem 27. Juli 2026 gilt Artikel 4 in entschärfter Fassung.
- 03Seit August 2026: Artikel 50Transparenzpflichten: Chatbots, KI-generierte Inhalte und Deepfakes kennzeichnen.
- 04Verschoben: HochrisikoDie Pflichten für Hochrisiko-Systeme gelten erst ab Dezember 2027 und August 2028.
Einordnung
Verschoben ist nicht alles.
Im Juli 2026 stand überall, der AI Act sei verschoben worden. Das gilt für die Pflichten rund um Hochrisiko-Systeme. Die sind auf Dezember 2027 und August 2028 vertagt.
Nicht verschoben wurde Artikel 50: Die Transparenzpflichten gelten seit dem 2. August 2026 und treffen den Normalbetrieb. Artikel 4, die Kompetenzpflicht, gilt seit dem 2. Februar 2025, seit dem 27. Juli 2026 in entschärfter Fassung, die ausdrücklich kein bestimmtes Kompetenzniveau garantiert. Beides läuft unabhängig davon, ob im Betrieb jemand ein Projekt „KI“ gestartet hat.
Auf diesen Seiten steht, was im Verordnungstext steht und was daraus praktisch folgt. Ohne Panikmache und ohne das Versprechen, ein Workshop mache irgendetwas „rechtssicher“.
Fragen
Was Betriebe wissen wollen.
Fristen
Wann was gilt.
Hervorgehoben ist, was heute schon gilt.
| Datum | Was gilt |
|---|---|
| 1. August 2024 | Die Verordnung (EU) 2024/1689 tritt in Kraft. |
| 2. Februar 2025 | Kapitel I und II gelten. Dazu gehören Artikel 4 (KI-Kompetenz) und die verbotenen Praktiken. |
| 2. August 2025 | Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, Governance und Sanktionsrahmen. |
| 27. Juli 2026 | Der Digital-Omnibus (EU) 2026/1744 tritt in Kraft: Artikel 4 wird neu gefasst, die Hochrisiko-Fristen werden verschoben. |
| 2. August 2026 | Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten — Kennzeichnung von Chatbots, KI-generierten Inhalten und Deepfakes. |
| 2. Dezember 2026 | Ende der Übergangsfrist für die maschinenlesbare Kennzeichnung bei Systemen, die vor dem 2. August 2026 schon liefen. |
| 2. Dezember 2027 | Pflichten für eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III. Verschoben vom 2. August 2026. |
| 2. August 2028 | Pflichten für Hochrisiko-Systeme als Sicherheitsbauteil in Produkten nach Anhang I. Verschoben vom 2. August 2027. |
Erster Schritt
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