Maßstab

Was heißt „ausreichende KI-Kompetenz“ konkret?

Die Verordnung nennt keine Stundenzahl, kein Curriculum und kein Zertifikat — und seit dem 27. Juli 2026 nicht einmal mehr den Begriff „ausreichend“. Geblieben ist der Maßstab dahinter, und der ist die Rolle: Was muss diese Person wissen, um dieses System in diesem Kontext verantwortlich zu bedienen? Wer eine feste Zahl verspricht, erfindet sie.

Woher der Begriff kommt — und warum er nicht mehr im Gesetz steht

„Ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ stand in der Urfassung von Artikel 4. Die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 hat den Artikel am 27. Juli 2026 neu gefasst und diese Formulierung gestrichen: Verlangt sind jetzt Maßnahmen, die die Kompetenzentwicklung unterstützen, und der Text stellt ausdrücklich klar, dass er kein bestimmtes Kompetenzniveau garantiert. Was sich genau geändert hat, steht auf der Artikel-4-Seite.

Für die Praxis ändert das weniger, als es klingt. Die Frage, die ein Betrieb beantworten muss, ist dieselbe geblieben — sie heißt nur nicht mehr „ist das ausreichend?“, sondern „passt das zur Rolle und zum Einsatz?“. Und die Kriterien dafür stehen unverändert im Artikel.

Die drei Achsen aus dem Verordnungstext

Artikel 4 nennt selbst, was zu berücksichtigen ist — dieser Teil ist bei der Neufassung wortgleich geblieben. Daraus lassen sich drei Fragen ableiten, die man pro Rolle beantworten kann:

  1. Was bringt die Person mit? Technische Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung. Eine Controllerin, die seit Jahren mit Datenmodellen arbeitet, braucht eine andere Einführung als der Lagerleiter.
  2. In welchem Kontext wird das System eingesetzt? Interne Notizen zusammenfassen ist etwas anderes als Kundenkommunikation erzeugen oder Bewerbungen vorsortieren.
  3. Wer ist von den Ergebnissen betroffen? Je stärker Dritte betroffen sind — Kunden, Bewerber, Beschäftigte —, desto höher der Maßstab.

Was in einer Schulung realistisch drinstehen muss

Aus den drei Achsen ergibt sich ein Kern, der für praktisch jede Rolle gilt, plus rollenspezifische Ergänzungen. Der Kern:

  • Wie das System zu seinen Ergebnissen kommt — auf einem Niveau, das erklärt, warum es plausibel klingende Fehler produziert.
  • Wo die Grenzen liegen. Was das Werkzeug nicht weiß, nicht kann und nicht entscheiden darf.
  • Welche Daten hineindürfen. Der Punkt, an dem KI-Kompetenz und Datenschutz sich berühren — und an dem in der Praxis die meisten Fehler passieren.
  • Wer das Ergebnis verantwortet. Immer ein Mensch. Wer prüft, wer freigibt, wer haftet.
  • Was zu tun ist, wenn etwas schiefgeht. Meldeweg, Korrektur, wen man fragt.

Rollenbezug heißt: nicht alle dasselbe

Der häufigste Fehler ist die Einheitsschulung. Ein Video für die gesamte Belegschaft erfüllt den Rollenbezug gerade nicht, den Artikel 4 als Maßstab nennt. Sinnvoll sind drei bis vier Zuschnitte:

RolleSchwerpunkt
GeschäftsführungRollen und Verantwortung, Risiko-Einordnung, welche Entscheidungen nicht delegiert werden dürfen.
Anwender mit KundenkontaktPrüfpflicht vor dem Versand, Datengrenzen, Umgang mit erfundenen Angaben.
Interne FachrollenKonkrete Einsatzfälle, Grenzen des jeweiligen Werkzeugs, Eskalationsweg.
IT / AdministrationFreigabe neuer Werkzeuge, Konfiguration, Protokollierung.

Braucht es ein Zertifikat?

Artikel 4 verlangt keines. Ein Zertifikat ist ein Nachweis-Instrument, kein gesetzliches Erfordernis — es kann helfen zu belegen, dass geschult wurde, ersetzt aber weder die Inventur noch den Rollenbezug. Wer ein Zertifikat kauft, ohne zu wissen, welche Systeme im Betrieb laufen, hat ein Dokument und keine Kompetenz.

Wie ein belastbarer Nachweis aussieht, steht unter Nachweis und Dokumentation.