Was heißt „ausreichende KI-Kompetenz“ konkret?
Die Verordnung nennt keine Stundenzahl, kein Curriculum und kein Zertifikat. Der Maßstab ist die Rolle: Was muss diese Person wissen, um dieses System in diesem Kontext verantwortlich zu bedienen? Wer eine feste Zahl verspricht, erfindet sie.
Die drei Achsen aus dem Verordnungstext
Artikel 4 nennt selbst, woran sich „ausreichend“ bemisst. Daraus lassen sich drei Fragen ableiten, die man pro Rolle beantworten kann:
- Was bringt die Person mit? Technische Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung. Eine Controllerin, die seit Jahren mit Datenmodellen arbeitet, braucht eine andere Einführung als der Lagerleiter.
- In welchem Kontext wird das System eingesetzt? Interne Notizen zusammenfassen ist etwas anderes als Kundenkommunikation erzeugen oder Bewerbungen vorsortieren.
- Wer ist von den Ergebnissen betroffen? Je stärker Dritte betroffen sind — Kunden, Bewerber, Beschäftigte —, desto höher der Maßstab.
Was in einer Schulung realistisch drinstehen muss
Aus den drei Achsen ergibt sich ein Kern, der für praktisch jede Rolle gilt, plus rollenspezifische Ergänzungen. Der Kern:
- Wie das System zu seinen Ergebnissen kommt — auf einem Niveau, das erklärt, warum es plausibel klingende Fehler produziert.
- Wo die Grenzen liegen. Was das Werkzeug nicht weiß, nicht kann und nicht entscheiden darf.
- Welche Daten hineindürfen. Der Punkt, an dem KI-Kompetenz und Datenschutz sich berühren — und an dem in der Praxis die meisten Fehler passieren.
- Wer das Ergebnis verantwortet. Immer ein Mensch. Wer prüft, wer freigibt, wer haftet.
- Was zu tun ist, wenn etwas schiefgeht. Meldeweg, Korrektur, wen man fragt.
Rollenbezug heißt: nicht alle dasselbe
Der häufigste Fehler ist die Einheitsschulung. Ein Video für die gesamte Belegschaft erfüllt den Rollenbezug gerade nicht, den Artikel 4 als Maßstab nennt. Sinnvoll sind drei bis vier Zuschnitte:
| Rolle | Schwerpunkt |
|---|---|
| Geschäftsführung | Rollen und Verantwortung, Risiko-Einordnung, welche Entscheidungen nicht delegiert werden dürfen. |
| Anwender mit Kundenkontakt | Prüfpflicht vor dem Versand, Datengrenzen, Umgang mit erfundenen Angaben. |
| Interne Fachrollen | Konkrete Einsatzfälle, Grenzen des jeweiligen Werkzeugs, Eskalationsweg. |
| IT / Administration | Freigabe neuer Werkzeuge, Konfiguration, Protokollierung. |
Braucht es ein Zertifikat?
Artikel 4 verlangt keines. Ein Zertifikat ist ein Nachweis-Instrument, kein gesetzliches Erfordernis — es kann helfen zu belegen, dass geschult wurde, ersetzt aber weder die Inventur noch den Rollenbezug. Wer ein Zertifikat kauft, ohne zu wissen, welche Systeme im Betrieb laufen, hat ein Dokument und keine Kompetenz.
Wie ein belastbarer Nachweis aussieht, steht unter Nachweis und Dokumentation.