KI-Kompetenz ist keine Aufgabe, die einmal fertig wird.
Wir übernehmen die laufenden Aufgaben, die Artikel 4 auslöst — ab 220 € im Monat, netto, mit offenem Preis nach Betriebsgröße.
Was wir übernehmen.
Die Verordnung verlangt keinen KI-Beauftragten — sie verlangt, dass die Maßnahmen tatsächlich laufen. Aufgaben ohne Zuständige bleiben liegen.
Inventur aktuell halten
Welche KI-Werkzeuge tatsächlich im Einsatz sind, ändert sich ständig — meist ohne dass jemand Bescheid sagt. Wir ziehen das nach.
Neue Mitarbeitende einweisen
Wer nach dem Start dazukommt, braucht dieselbe Einweisung wie alle anderen. Sonst hat die Maßnahme eine Lücke, die genau im Prüffall auffällt.
Richtlinie pflegen
Neue Werkzeuge, neue Fälle, geänderte Rechtslage. Eine Richtlinie von vor einem Jahr beschreibt selten noch den Betrieb von heute.
Neue Systeme einordnen
Bevor ein Werkzeug in den Betrieb geht: Welche Daten gehen hinein, wer darf es nutzen, wer prüft die Ergebnisse.
Ansprechbar bleiben
Wenn ein Kunde im Lieferantenfragebogen nach KI-Kompetenz fragt oder jemand im Team unsicher ist, gibt es eine Adresse, die antwortet.
Was es kostet, steht hier.
150 € im Monat plus 10 € je Mitarbeitendem, alles netto. Ab 60 Mitarbeitenden zählen wir nicht weiter — dort betreut man Rollen, nicht Köpfe.
3 Monate Mindestlaufzeit, danach monatlich kündbar. Im ersten Monat entsteht die Inventur — deshalb die Bindung, und deshalb keine Einrichtungsgebühr obendrauf.
Der Workshop ist der schnellere Weg, keine Bedingung.
Sie können die Betreuung direkt buchen. Dann bauen wir Inventur, Rollenzuordnung und Richtlinien-Entwurf über die ersten Wochen verteilt auf. Im KI-Kompetenz-Workshop entsteht dasselbe an einem Arbeitstag mit Ihrem Team, für 4.900 € netto — schneller, gründlicher und mit allen im Raum. Wer das schon gemacht hat, steigt hier ohne Anlauf ein.
Was wir nicht sind.
Wir führen die Aufgaben und dokumentieren sie. Die rechtliche Bewertung übernehmen wir nicht — ob Ihre Maßnahmen insgesamt genügen, gehört im Zweifel zu einer Anwältin oder einem Anwalt. „KI-Beauftragter“ ist auch kein gesetzliches Amt: Die Verordnung kennt keine Benennungspflicht, anders als die DSGVO beim Datenschutzbeauftragten. Wir zertifizieren nicht und bilden nicht aus.